Erwerb einer Immobilie auf Mallorca/Spanien

 

Durch unsere langjährige Erfahrung im Verkauf von Immobilien in Spanien ist Kundenservice für uns die wichtisgte Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

Auf was müssen Sie beim Kauf einer Immobilie in Spanien achten?

 

Wir haben die wichtigsten Aspekte für Sie zusammengefasst:

 

1. Der Erwerb einer Immobilie in Spanien


Die Bürger aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unterliegen beim Erwerb einer Immobiliein Spanien keinerlei Beschränkungen. Sie haben in Spanien normalerweise die gleichen Rechte wie Spanier. Wenn Sie als Eigentümer in dem Grundbuch eingetragen sind, genießen Sie hinsichtlich des Eigentums hundertprozentigen Schutz.

 

2. Abwicklung des Kaufes einer Immobilie in Spanien

 

Nach spanischem Recht besteht beim Erwerb einer Immobilie kein Formzwang. Selbst mündliche Kaufverträge können absolut zulässig und rechtswirksam sein. Normalerweise aber bildet der Abschluß eines contrato privado, des Kaufoptionsvertrages. 

 

Kaufoptionsvertrag



Das Wohneigentum erhält der Käufer der Immobilie durch Übergabe der „escritura pública de compraventa“( notarieller Kaufvertrag). Die öffentliche Form des Vertrages ist Voraussetzung für die Eintragung im „registro de la propiedad“ (Grundbuch). Mit diesem Kaufoptionsvertrag werden alle wesentlichen, den Kauf betreffenden Regelungen vereinbart. Insbesondere wird der Zeitpunkt festgelegt, bis wann spätestens die „escritura pública de compraventa“ vereinbart und damit die Immobilie übergeben werden soll.



Die Anzahlung



Zeitgleich mit Abschluß des Kaufoptionsvertrages wird eine Anzahlung verlangt. Üblich sind auf Mallorca zehn Prozent des Kaufpreises der Immobilie.



Die Finanzierung



Die Zeit zwischen dem Abschluß des Kaufoptionsvertrages und der notariellen Beurkundung wird normalerweise genutzt, um gegebenenfalls eine nötige Finanzierung zu organisieren.

 

Notartermin und Grundbuch bei einem Imobilienerwerb in Spanien



Einige Tage vor der notariellen Beurkundung fordert der Notar einen Grundbuchauszug an. Mit der Übersetzung dieses Grundbuchauszuges wird die Immobilie für fünf Tage gesperrt. Würde ein anderer Notar zu dieser Zeit für die gleiche Immobilie ebenfalls einen Grundbuchauszug anfordern, wird dies vom Register abgelehnt.
Beim Notartermin müssen sich sowohl der Käufer als auch der Verkäufer ausweisen. Daraufhin verliest der Notar die vorbereitete Urkunde und bemerkt, daß der Kaufpreis entweder vor der Unterschrift der escritura gezahlt wurde oder in diesem Augenblick gezahlt wird.


Am gleichen Tag sendet der Notar eine Mitteilung über den Kaufvertrag an das Grundbuchamt. Eine Ausfertigung der escritura reicht er dann zur Eintragung im registro de la propiedad nach.


3. Die Erwerbs- und Folgekosten einer Immobilienerwerbs in Spanien



Der Käufer zahlt alles. Auch wenn das Gesetz besagt, daß Käufer und Verkäufer sich über die Kosten einigen müssen.

 

Wertzuwachssteuer/ Plusvalia

Dies gilt auch für die sogenannte plusvalia, die Wertzuwachssteuer. Auch hier besagt das Gesetz, daß der Verkäufer diese Steuer zu tragen hat, sofern dieser Punkt nicht ausdrücklich verhandelt wurde.


Gesamterwerbskosten



Wenn Sie Erwerbsnebenkosten eines Immobilienkaufes in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises der Immobilie berechnen, kommen Sie in der Regel sehr gut hin.



Welche Steuern fallen beim Kauf einer Immobilie in Spanien an?



Neben der oben erwähnten plusvalia/Wertzuwachssteuer fällt eine zusätzliche Steuer an: Beim Kauf von Privatpersonen (2. Hand-Objekte) die transmisiones patrimoniales / Grunderwerbssteuer, in Höhe von sieben Prozent; beim Kauf vom Bauträger (Neubau) die impuesto valor añadido (IVA)/die Mehrwertsteuer, in Höhe von sieben Prozent.



Übersicht der Kosten eines Immobilienkaufes in Spanien



Die Erwerbskosten, bezogen auf den beurkundeten Kaufpreis der Immobilie, setzen sich daher wie folgt zusammen:



Grunderwerbssteuer 7 % oder IVA. 7 %
Notar- u. Eintragungsgebühren 1 bis 1,5 %



Die jährlichen Folgekosten, bezogen auf den Urkundenwert des Objektes, setzen sich wie folgt zusammen:



Vermögenssteuer 0,2 %
Einkommenssteuer 0,5 %
Grundsteuer 0,4 bis 0,8 %

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